Die besten Geschichten schreibt nach wie vor das Leben – im Speziellen die Verfassers der „Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Tierhalter-Haftpflichtversicherung“ eines Unternehmens, dessen Namen hier unerwähnt bleiben soll.
Ich zitiere:
C. LEISTUNGSUMFANG
[…] Mit versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus dem Deckackt (gewollt/ungewollt) […].
So weit, so gut. Doch dann – ich zitiere weiter:
D. DECKUNGSERWEITERUNG
Ich wage es nicht, das Versicherungsunternehmen nach Details dieser Erweiterung zu fragen (die ich vermutlich auch gar nicht wissen möchte). Immerhin beruhigt es auch ohne Detailkenntnis zu wissen, dass Auslands-, Mietsach- und Umweltschäden ge-*hüstel*-deckt sind.
Ebenfalls gedeckt abgedeckt im Versicherungsumfang enthalten sind übrigens auch Schäden aus der Verwendung als Zugtier für die eigene Kutsche bei Privatfahrten. Warum das für Luis relevant werden könnte, dazu ein anderes Mal (vielleicht) mehr.
LGTD: 31 km